Offene Fenster, Balkonpartys und laute Gartenfeiern: In den warmen Monaten häufen sich bei der Polizei Anrufe wegen Ruhestörung. Grundsätzlich gilt zwischen 22 und 6 Uhr die gesetzliche Nachtruhe - danach sollte Musik oder Gartenarbeit deutlich leiser ausfallen.

Wer sich gestört fühlt, kann zunächst das direkte Gespräch mit den Nachbarn suchen - oft ist eine laute Feier schlicht nicht bewusst. Hält der Lärm dennoch an, nimmt die Polizei auch über die Nicht-Notruf-Nummer 110 Meldungen entgegen und kann vor Ort schlichten.

Wiederholte, angekündigte Ruhestörungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden - in den allermeisten Fällen reicht aber schon ein freundlicher Hinweis der eintreffenden Streife.